Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 6/2023

§ 1 – Teilnahme

1. Die Anmeldung des Teilnehmers* erfolgt per Email, Fax oder Brief und wird mit Eingang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich. Der Veranstalter wird dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung durch eine schriftliche Anmeldebestätigung per Email, nur im Ausnahmefall auch auf dem Postweg, bestätigen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz sowie eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund frei ist von ansteckenden Krankheiten.
3. Der Kunde ist verpflichtet, vor der ersten Unterrichtsstunde die Trainerin über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.
4. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Gruppe besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer/Hunde aus triftigen Gründen von Unterrichtsstunden auszuschließen. Des Weiteren behält er sich vor, Unterrichtsstunden sowie Kurse nach eigenem Ermessen abzusagen oder abzubrechen. In diesem Fall wird die Gebühr für bereits bezahlte Stunden anteilig zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht.
5. Die Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt – es sei denn, sie werden aufgrund unzumutbarer Wetterbedingungen durch den Veranstalter/die Trainerin abgesagt. In diesem Fall werden die Unterrichtsstunden nachgeholt. Ortswechsel behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
6. Verspätungen des Kunden zu Unterrichtsstunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
7. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von dem Teilnehmer abhängt. Soweit die Leistungsbeschreibung die Vorbereitung auf eine Prüfung vorsieht, gewährleistet der Veranstalter insbesondere nicht, dass der Teilnehmer die Prüfung besteht.

§ 2 – Zahlung

1. Der Preis für die Kurse aller Trainingsangebote ist bei Anmeldung im Voraus zu entrichten. Kurse werden im Paket als 5er oder 10er Abo berechnet und sind im Voraus zu bezahlen. Sollte der Teilnehmer aus welchen Gründen auch immer eine Trainingsstunde versäumen, wird diese weder nachgeholt noch wird die Gebühr dafür zurückerstattet.
2. Für den Fall, dass Einzelstunden nicht auf der Trainingswiese von Gittes Hundetraining Bergstraße durchgeführt werden, werden zusätzlich Fahrtkosten pro gefahrenen Kilometer für An- und Abfahrt von und nach Bensheim fällig.

§ 3 – Rücktritt

  1. Ein Einzel- oder Gruppentermin gilt auch bei telefonischer/mündlicher Vereinbarung und Zusage beider Seiten als verbindlich!
  2. Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung zu einer Gruppe/zu einem Seminar, bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Ausbildung durch den Teilnehmer – aus welchen Gründen auch immer – werden grundsätzlich keine Gebühren zurückerstattet, sondern sind zu 100% fällig.
  3. Keine Gebühr wird fällig, wenn der Teilnehmer bis 48 Stunden vor dem Termin eine Einzelstunde absagt. Bei Seminaren/Gruppen wird keine Gebühr bei Rücktritt fällig, wenn der Teilnehmer einen angemessenen Ersatzteilnehmer stellen kann.
  4. Für Trainingsferien sind die Stornierungsbedingungen gesondert geregelt und auf der Website einzusehen.
  5. Bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs/eine Gruppe zu einem avisierten Starttermin kann der Kurs durch den Veranstalter kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall werden bezahlte Gebühren zurückerstattet.

§ 4 – Haftung

1. Der Teilnehmer haftet für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Eine Haftung des Veranstalters oder der Trainerin wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Soweit der Kunde durch die Trainerin aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme am Unterricht und die Benutzung des Unterrichtsgeländes sowie der dort aufgestellten Geräte erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

§ 5 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

§ 6 Nebenabreden

1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

§ 7 Gerichtsstand

1. Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Bensheim.

*aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird grammatikalisch die männliche Form verwendet. Darunter sind jedoch alle Geschlechter (m/w/d) zu verstehen.