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Zulassung und Aufsichtsbehörde Die Tätigkeit einer Hundeschule bedarf der behördlichen Zulassung. Die Erlaubnis gemäß §11(1) Satz 1 Nr. 8f TierSchG wurde mir am 04.12.2014 erteilt. Zuständige Aufsichtsbehörde: Landkreis Bergstraße, Amt für Gesundheit, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Gräffstr. 5, 64646 Heppenheim. Verantwortlich für den Inhalt der Website Gittes Hundetraining Bergstraße Gitte Kuther Fröbelstraße 23 64625 Bensheim Tel.: … Impressum weiterlesen